Dienstleistungen
Häusliche Grünabfälle entsorgen
Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen
- durch Eigenkompostierung,
- über ein Holsystem:
- Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
- Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
- an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
- an einer Grünabfallkompostierungsanlage.
Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.
Voraussetzungen
Gras- und Heckenschnitt,
Rasenschnitt,
Stauden,
Abraum von Beeten,
Blumen,
Balkonpflanzen,
Gestecke,
Abdeckreisig,
Laub,
Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).
Ablauf
welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
keine
Gebühren
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Zuständigkeit
Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis
Rechtsbehelf
keiner
Der Text dient ausschließlich der Information.
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
11.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg