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Dienstleistungen

Sperrmüll entsorgen

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

Voraussetzungen

  • Betten, Matratzen, Polstermöbel

  • Schrankteile, Tische, Stühle

  • Spiegel, Koffer, Teppiche

  • Gartenmöbel

Ablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen.

Tipp: Einige Gemeinden und Stadt- und Landkreise verfügen über Recyclinghöfe oder Deponien. Bei diesen können Sie Sperrmüll preisgünstig selbst anliefern.

Die Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen finden Sie die Abfuhrtermine und weitere Informationen über Sperrmüll und andere Abfallarten.In den meisten Stadt- und Landkreisen erfolgt die Sperrmüllabfuhr auf Abruf. Bitte stellen Sie nur zulässige Gegenstände zur Abholung bereit.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

  • Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

  • Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Zuständigkeit

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung

  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Rechtsbehelf

Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

Sonstiges

Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

Freigabevermerk

01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

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