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Dienstleistungen

Sterbeurkunde beantragen

Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten, zum Beispiel die Einsargung oder Überführung, den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

Die Sterbeurkunde enthält

  • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • den letzten Wohnsitz,
  • den Familienstand,
  • die Vornamen und den Familiennamen der Ehegattin beziehungsweise des Ehegatten oder der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn die andere Ehegattin beziehungsweise der andere Ehegatte oder die andere Lebenspartnerin beziehungsweise der andere Lebenspartnervorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
  • den Sterbeort und
  • den Zeitpunkt des Todes.

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.

Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Voraussetzungen

  • Sie sind 16 Jahre alt.

  • Sie gehören zu folgendem Personenkreis:

    • Ehefrau oder Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

  • Ehefrau oder Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner der verstorbenen Person

  • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person

  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

  • Ehefrau oder Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner der verstorbenen Person

  • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person

  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

Ablauf

  • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und

  • wie Sie die Gebühren bezahlen können.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass

  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten

  • unter Umständen: Angabe des Sterbetages

  • Darüber hinaus können erforderlich sein:

    • Nachweis des rechtlichen Interesses
    • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

  • Nachweis des rechtlichen Interesses

  • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

  • Nachweis des rechtlichen Interesses

  • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

Gebühren

  • Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 20,00

  • Internationale Sterbeurkunde: je EUR 20,00

  • die Krankenkasse,

  • die gesetzliche Rentenversicherung und

  • das Versorgungs- und Sozialamt.

Zuständigkeit

das Standesamt des Sterbeortes

Rechtsgrundlage

  • § 60 Sterbeurkunde

  • § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

08.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Grafenberg
07123/9339-0info(@)grafenberg.de07123/9339-33
Hauptamt
07123/9339-0info(@)grafenberg.de07123/9339-33
Standesamt

Zugehörige Lebenslagen

Bestattung von Fehl- und Totgeburten
Sterbefall
Checkliste zur Bestattung
Anzeige des Sterbefalls
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