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Dienstleistungen

Grundstückswertermittlung beantragen

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

  • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
  • grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
  • Eigentumswohnungen

In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.

Voraussetzungen

  • Eigentümer und Eigentümerinnen oder

  • diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)

  • Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück

  • Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)

  • Gerichte und Justizbehörden

Ablauf

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)

  • die rechtlichen Gegebenheiten
    Dazu zählen:

    • der Entwicklungszustand
    • der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
    • der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
    • Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht

  • der Entwicklungszustand

  • der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks

  • der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und

  • Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht

  • die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheitwie

    • Grundstücksgröße
    • Grundstücksgestalt
    • Bodenbeschaffenheit
    • Bebauung

  • Grundstücksgröße

  • Grundstücksgestalt

  • Bodenbeschaffenheit

  • Bebauung

  • die Lage des Grundstücks

  • der Entwicklungszustand

  • der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks

  • der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und

  • Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht

  • Grundstücksgröße

  • Grundstücksgestalt

  • Bodenbeschaffenheit

  • Bebauung

Fristen

Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Es können unterschiedliche Unterlagen (zum Beispiel Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.

Gebühren

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, den das Gutachten ermittelt hat und werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes nach der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt/Gemeinde bemessen.

Zuständigkeit

  • der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt

  • bei Begutachtung mehrerer Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden: gegebenenfalls der Gutachterausschuss, in dessen Gebiet die größte Fläche liegt

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen den als Gutachten ermittelten Grundstückswert vor.

Sonstiges

Nähere Hinweise zur Beantragung einer Grundstückswertermittlung sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder beifreien Sachverständigen zu erfahren.

Freigabevermerk

24.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Grafenberg
07123/9339-0info(@)grafenberg.de07123/9339-33
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