Dienstleistungen
Grundstückswertermittlung beantragen
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:
- bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
- unbebaute Grundstücke
- unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
- grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
- Eigentumswohnungen
In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.
Voraussetzungen
Eigentümer und Eigentümerinnen oder
diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
Gerichte und Justizbehörden
Ablauf
der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
die rechtlichen Gegebenheiten
Dazu zählen:- der Entwicklungszustand
- der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
- der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
- Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht
der Entwicklungszustand
der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht
die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheitwie
- Grundstücksgröße
- Grundstücksgestalt
- Bodenbeschaffenheit
- Bebauung
Grundstücksgröße
Grundstücksgestalt
Bodenbeschaffenheit
Bebauung
die Lage des Grundstücks
der Entwicklungszustand
der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht
Grundstücksgröße
Grundstücksgestalt
Bodenbeschaffenheit
Bebauung
Fristen
Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Es können unterschiedliche Unterlagen (zum Beispiel Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, den das Gutachten ermittelt hat und werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes nach der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt/Gemeinde bemessen.
Zuständigkeit
der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt
bei Begutachtung mehrerer Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden: gegebenenfalls der Gutachterausschuss, in dessen Gebiet die größte Fläche liegt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen den als Gutachten ermittelten Grundstückswert vor.
Sonstiges
Nähere Hinweise zur Beantragung einer Grundstückswertermittlung sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder beifreien Sachverständigen zu erfahren.
Freigabevermerk
24.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg